
Kreditvertragsrecht
Widerruf von Immobilienkrediten – Beratung mit Expertise notwendig
Seit 2002 müssen Erwerber von Immobilien bei der Kreditaufnahme auf ihr zweiwöchiges Recht zum Widerruf hingewiesen werden. Hierzu hat der Gesetzgeber im Rahmen von weiteren gesetzlichen Regelungen Mustertexte veröffentlicht, die dem Schutz von Verbrauchern dienen. Nur bei wörtlicher und optisch unveränderter Verwendung dieser Musterbelehrungen entfalten sie laut dem BGH ihre volle Schutzwirkung (BGH, Urt. vom 28.06.2011, Az.: ZR 349/10). Daher kann jede Veränderung der Mustertexte dazu führen, dass die Belehrung von den Gerichten als unwirksam erachtet wird. Darlehensverhältnisse – sei es Immobilienkredite oder sonstige Verbraucherdarlehen – können in diesen Fällen noch nach langer Zeit rückabgewickelt werden.
Widerrufsbelehrungen bei Altverträgen häufig fehlerhaft - der Widerrufsjoker
In der Zeit von 2002 bis 2010 hat der Gesetzgeber insgesamt 9mal diese Mustertexte geändert. Dazu haben Banken eigenmächtig Änderungen an den Mustern vorgenommen, die für Verbraucher das Verständnis der Aufklärung eher erschwerte, als dass es sie verbessert hat. Infolge dessen können diese Altverträge häufig widerrufen werden, denn eine unrichtige Belehrung löst nach Ansicht der Gericht die 14-tägige Frist nicht aus. Dies gilt zeitlich unbegrenzt. Verbraucher sollten sich jedoch bald entscheiden, ob sie diesen „Widerrufsjoker“ ausüben wollen. Nach Informationen der Verbraucherzentralen plant die Bundesregierung diese Möglichkeit ab Mitte 2016 einzuschränken.Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei erfolgreichem Widerruf
Falls die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und der Vertrag widerrufen wird, darf die Bank insbesondere keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Hierdurch können Verbraucher viel Geld sparen. Aber auch im Rahmen des sogenannten Rückabwicklungsverhältnisses – d.h. bei der gegenseitigen Herausgabe der erlangten Mittel – kann bei Unkenntnis der Rechtslage viel Geld verloren gehen. Daher ist hier die Unterstützung von Rechtsberatern mit Expertise vonnöten.Rechtsschutzversicherungen stellen zu Unrecht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages ab
Die Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines Widerrufes kann von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Hierbei ist zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen die Deckung häufig mit der Begründung ablehnen, dass z.B. der Abschluss eines alten Darlehensvertrages zeitlich vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt. Nach der Rechtsprechung des BGH ist hierbei aber nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Vertrages (mit der eventuell fehlerhaften Belehrung) sondern auf die Erklärung der Zurückweisung des Widerrufs durch die Bank abzustellen.Die Überprüfung all dieser Rechtsfragen sollten durch fachkundige Anwälte erfolgen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Beratung von Privatkunden und Unternehmen im Rahmen von Darlehensverträgen, z.B. im Rahmen des Widerrufs von Immobilienkrediten. Wir beraten dabei bei der Überprüfung aller Arten von Verbraucher- Überziehungs- und Kontokorrentkrediten sowie Fragen hinsichtlich von Darlehenskosten und der Besicherung von Krediten z.B. durch Bürgen oder sonstige persönliche Mitverpflichtete bis hin zur ->Kündigung von Kreditverträgen

Gut zu wissen:
- die Zinsbindung endet, unter Beibehaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, oder
- nach Ablauf von 10 Jahren seit Auszahlung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten